[PDF]22 January 2015 Porada to Ketzer at Orridge Inventory Service
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Frau Ulrike Ketzer
Orridge Inventory Service GmbH
Godesberger Allee 189
53175 Bonn
22. Januar 2015
Sehr geehrte Frau Ketzer,
ich bitte Sie, mir eine Einkommensbescheinigung
und die Abrechnung meiner Brutto- / Netto-Beziige
fur November 2014 zu schicken. Fur die
Einkommensbescheinigung konnen Sie das
anliegende Formular verwenden. . . . vielen Dank
fur Ihre Aufmerksamkeit und Miihe!
Mit freundlichen GriiBen
Einkommensbescheiniguiig
- Nachweis iiber die Hohe des Arbeitsentgelts
1. Angaben zu den persdnlichen Daten des Arbeitnehmers
Name Vorname
Einzutragen ist das laufende Arbeitsentgelt des/der Genannten fur den letzten abgerechneten Monat vor der Ausstellung
dieser Bescheinigung bzw. fur den vom Jobcenter bereits eingetragenen Monat einschliefsiich Uberstundenvergutungen,
Zuschlagen (z, B. Mehrarbeitszuschlage, Nachtzuschiage, Auslose) und Zulagen, des Wertes von Sachbezugen (z. B. Monats-
ticket fur den offentlichen Personennahverkehr). Im Falle von Kurzarbeit ist auch das Soil-Entgelt ohne den Arbeitsausfall zu
bescheinigen.
Hinweise: Einmalige Einnahmen (z. 8. 13. Monatsgehait, Weihnachtsgeld, zusatzliches Uriaubsgeld) sind unter Punkt 5 einzu-
tragen. Liegt das Bruttoarbeitsentgelt zwischen 450,01 und 850.00 Euro, ist grundsatzlich die Gleitzonenregeiung
anzuwenden.
2. Zeitraum der Be&cheinigung
2a Letzter abgerechneter Monat oder - falis bereits
eingetragen - der angegebene Monat (Monat/Jahr)
2b Bei Teilmonaten der genaue Zeitraum
3. Angabert zum !aufenden Arbeitsentgelt
3a Bruttoarbeitsentgelt (ohne Einmalzahlungen)
3b davon vermogenswirksame Leistungen
3c Liegt Sozialversicherungspfiicht vor?
Wenn ja, sozialversicherungspflichtiges Entgelt
3d Abzuge (Steuern. Pfiichtbeitrage zur Sozialversicherung u. a. - Beitrage fur
freiwii'ige Versicherungen sind vom Arbeitnehmer gesondert nachzuweisen)
3e MaSgebllche Lohnsteuerklasse Kinderfreibetrag
3f Bei freiwlllig Versicherten, Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur
Sozialversicherung
3g Nettoarbeitsentgeit (einschliefsiich des Beitragszuschusses bei freiwiliiger
Verstcherung)
4, Wei cere laufende Leistungen
Weitere iaufende Leistungen (die nicht im Brutto- und Nettoarbeitsentgeit ent-
halten sind: z. B. Fahrkostenerstattung, Saison-Kurzarbeitergeid, Kurzarbei-
tergeld, Zuscnusse zum Krankengeld, vom Arbeitgeber gezahites Kindergeld) Euro
Art
5. Einmalzahkmgen
Sind im oben bescheinigten Zeitraum Einmalzahlungen (z. B. 13. Monatsgehait, Weihnachtsgeld.
zusaizlicnes UilaubsgeiO) angefallen oder fallen diese in den kommenden 6 Monaten an? □ Ja □ Nein
Art der einmaligen Einnahmen
Falligkeit
Bruttobetrag
(sofern bereits abgerechnet)
Nettobetrag
(sofern bereits abgerechnet)
.
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
- vom Arbeitgeber auszufuHen
Geburtsdatum
□ Monat ^ 20 _
□ vom bis 20
Euro
Euro
□ Ja □ Nein
Euro
Euro
Euro
Euro
Einkommensheschemigung - 04.2014
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6. Weitere Angaben zum Beschaftigungsverhaltnis
6a Die Auszahlung ist/war jeweils fallig am
□ des laufenden Monats ! J des Foigemonats
6b Das Einkommen ist monatllch gleich hoch
□ Ja □ Nesn
6c Die Beschaftigung wird ausgeubt seit
ggf. bis
6d Die tatsachliche wochentliche Arbeitszeit betragt
6e Gewahrung von freier Verpflegung
Wenn ja, geben Sie bitte die Mahlzeiten an
□ Fruhstuck □ Mittagessen
Stunden
□ Abendessen
□ Ja □ Nein
7. Feld fur erganzende Hinweise
8. Fur Ruckfragen und Schriftwechsei
Ansprechpartner/in
Telefondurchwahi
Geschaftszeichen
Betriebsnummer des Arbeitgebers
Datum/Unterschrift des Arbeitgebers oder seines Beauftragten Name und Anschrift (Firmenstempei)
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binkommensbescheinigung - 04.2014
Ausful I hinweise zur Einkommensbescheinigung
1. Hinweise zum Bruttoarbeitsentgelt (Punkt 3a)
Neben dem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt sind grundsatzlich auch steuerfreie Lohnanteile
zu bescheinigen. Bei Verdiensten, die innerhalb der Gleitzone liegen, ist nicht das reduzierte
beitragspflichtige, sondern das tatsachliche Bruttoentgelt zu bescheinigen.
2. Hinweise zur Sozialversicherungspflicht (Punkt 3c)
Es ist die Sozialversicherungspflicht fur den Arbeitnehmer zu beurteilen. Das heiBt, dass
z. B. bei einer geringfugig entlohnten Beschaftigung (bis 450,00 Euro pro Monat) eine So-
zialversicherungspflicht fur den Arbeitnehmer in der Regel nur in der Rentenversicherung be-
steht (Ausnahme: z. B. Auszubildende). Liegt Sozialversicherungspflicht vor, ist neben dem
Bruttoentgelt auch das sozialversicherungspflichtige Entgelt zu bescheinigen. Dabei ist zu
beachten, dass dieses vom Bruttoentgelt abweichen kann. Dies gilt insbesondere bei einer
Beschaftigung mit einem Bruttoentgelt zwischen 450,01 und 850,00 Euro (sog. Gleitzonen-
entgelt).
3. Hinweise zum Nettoarbeitsentgelt (Punkt 3g)
Zu bescheinigen sind nur solche Leistungen, die dem Arbeitnehmer tatsachlich zur Ver-
fugung stehen. Dies mussen aber nicht unbedingt nur Geldleistungen sein. Ebenso sind be-
stimmte Sachleistungen zu bescheinigen. Auch geldwerte Vorteile stellen grundsatzlich Ein-
kommen dar, das zu bescheinigen ist.
Einige Leistungen, wie z. B. die vermogenswirksamen Leistungen, die nicht im Nettoentgelt
enthalten sein durfen, mussen aber mit dem Bruttoentgelt bescheinigt werden.
4. Nicht zu bescheinigende Lohnbestandteile
Folgende Lohnbestandteile sind nicht zu bescheinigen: Arbeitskleidung, Dienstwohnung, Kin-
dergartenplatz und die Kraftfahrzeuguberlassung zum privaten Gebrauch.
5. Gesondert zu bescheinigende Leistungen
Einige Leistungen sind weder dem Brutto- noch dem Nettoarbeitsentgelt zuzuordnen. Sie
mussen gesondert bescheinigt werden. Wird eine freie Unterkunft zur Verfugung gestellt, ist
dies im „Feld fur erganzende Hinweise" zu vermerken.
6. Ubersicht Arbeitsentgeltbestandteile
Die folgende Ubersicht fuhrt Arbeitsentgeltbestandteile auf, die entweder nur dem Brutto-
oder Nettoentgelt zuzuordnen sind oder die gesondert zu bescheinigen sind. Alle hier nicht
aufgefuhrten Entgeltbestandteile sind sowohl als Brutto- als auch als Nettoentgelt aufzufuh-
ren.
7. Angabe der tatsachlichen wochentlichen Arbeitszeit (Punkt 6d)
Unterliegt die Hohe der tatsachlichen wochentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Monats
Schwankungen, so ist der Durchschnittswert anzugeben, der sich aus der tatsachlich monat-
lichen geleisteten Arbeitszeit bildet.
Ubersicht Arbeitsentgeltbestandteile
Arbeitsentgelt ist Bestandteil des Bruttoarbeitsentgelts:
• Altersvorsorgeaufwendungen in Form von Entgeltumwandlung nach dem BetrAVG (Di-
rektversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds), nicht Eigenbetrage
• Arbeitgeberzuschusse zur VBL
• Auslose
• Vermogenswirksame Leistungen
Arbeitsentgelt ist Bestandteil des Nettoarbeitsentgelts:
• Vorruhestandsleistungen
Folgende Leistungen sind gesondert zu bescheinigen:
• Arbeitgeberzuschusse zur KrankenVPflegeversicherung bei freiwillig Versicherten
• Arbeitgeberzuschusse fur eine Lebensversicherung
• Fahrkostenerstattung
• Freie Unterkunft
• Kindergeld
• Kurzarbeitergeld
• Leistungen fur Verpflegungsmehraufwendungen
• Saison-Kurzarbeitergeld
• Zuschuss zum Krankengeld
• Zuschuss zum Mutterschaftsgeld