[PDF]20 November 2014 Porada To Ketzer Orridge Inventory Service
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Frau Ulrike Ketzer
Orridge Inventory Service GmbH
Godesberger Allee 189
53175 Bonn 20. November 2014
Sehr geehrte Frau Ketzer.
ich bitte Sie, mir eine
Einkommensbescheinigung und die
Abrechnung meiner Brutto- / Netto-Beziige
fur September 2014 zu schicken. Fur die
Einkommensbescheinigung konnen Sie das
anliegende Formular verwenden. . . . vielen
Dank fur Ihre Aufmerksamkeit und Miihe!
Mit freundlichen GriiBen
Einkommensbescheinigung
- Nachweis uber die Hohe des Arbeitsentgelts
vom Arbeitgeber auszufullen
1. Angaben zu den personlichen Daten des Arbeitnehmers
Name Vorname
Geburtsdatum
Einzutragen ist das laufende Arbeitsentgelt des/der Genannten fur den letzten abgerechneten Monat vor der Ausstellung
dieser Bescheinigung bzw. fur den vom Jobcenter bereits eingetragenen Monat einschlieBlich Uberstundenvergutungen,
Zuschlagen (z. B. Mehrarbeitszuschlage, Nachtzuschlage, Auslose) und Zulagen, des Wertes von Sachbezugen (z. B. Monats-
ticket fur den offentlichen Personennahverkphr). Im Falle von Kurzarbeit ist auch das Soll-Entgelt ohne den Arbeitsausfall zu
bescheinigen.
Hinweise: Einmalige Einnahmen (z. B. 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, zusatzliches Urlaubsgeld) sind unter Punkt 5 einzu-
tragen. Liegt das Bruttoarbeitseptgelt zwischen 450,01 und 850,00 Euro, ist grundsatzlich die Gleitzonenregelung
anzuwenden.
2. Zeitraum der Bescheinigung
2a Letzter abgerechneter Monat Oder - falls bereits
eingetragen - der angegebene Monat (M|>nat/Jahr)
2b Bei Teilmonaten der genaue Zeitraum
□ Monat
□ vom
bis
20
20
3. Angaben zum laufenden Arbeitsentge t
3a Bruttoarbeitsentgelt (ohne Einmalzahlun(jen)
3b davon vermogenswirksame Leistungen
3c Liegt Sozialversicherungspflicht vor?
Wenn ja, sozialversicherungspflichtiges Entgelt
3d Abzuge (Steuern, Pflichtbeitrage zur
freiwillige Versicherungen sind vom
3e MaBgebliche Lohnsteuerklasse
Sozialversicherung
Arbeitnehmer
u. a. - Beitrage fur
gesondert nachzuweisen)
3f Bei freiwillig Versicherten, Beitragszusch|uss
Sozialversicherung
Kinderfreibetrag
des Arbeitgebers zur
3g Nettoarbeitsentgelt (einschlieBlich des B^itragszuschusses bei freiwilliger
Versicherung)
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
□ Ja □ Nein
4. Weitere laufende Leistungen
Weitere laufende Leistungen (die nicht im
halten sind: z. B. Fahrkostenerstattung,
tergeld, Zuschusse zum Krankengeld,
Art
Brutto- und Nettoarbeitsentgelt ent-
Slaison-Kurzarbeitergeld, Kurzarbei-
voi|n Arbeitgeber gezahltes Kindergeld)
Euro
5. Einmalzahlungen
Sind im oben bescheinigten Zeitraum
zusatzliches Urlaubsgeld) angefallen ode
Einmalzahlungen (z. B. 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld,
r fallen diese in den kommenden 6 Monaten an?
□ Ja □ Nein
Art der einmaligen Einnahmen
Falligkeit
Bruttobetrag
(sofern bereits abgerechnet)
Nettobetrag
(sofern bereits abgerechnet)
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
6. Weitere Angaben zum Beschaftigungsverhaltnis
6a Die Auszahlung ist/war jeweils fallig am
□ des laufenden Monats □ des Folgemonats
6b Das Einkommen ist monatlich gleich hoch
□ Ja
□ Nein
6c Die Beschaftigung wird ausgeubt seit
; ggf.bis
6d Die tatsachliche wochentliche Arbeitszeit betragt
Stunden
6e Gewahrung von freier Verpflegung
Wenn ja, geben Sie bitte die Mahlzeiten an
□ Fruhstuck □ Mittagessen
□ Abendessen
□ Ja
□ Nein
7. Feld fur erganzende Hinweise
8. Fur Ruckfragen und Schriftwechsel
Ansprechpartner/i n
Telefondurchwahl
Geschaftszeichen
Betriebsnummer des Arbeitgebers
Datum/Unterschrift des Arbeitgebers Oder seines Beauftragten
Name und Anschrifl (Firmenstempel)
Ausful I hinweise zur Einkommensbescheinigung
1. Hinweise zum Bruttoarbeitsentgelt (Punkt 3a)
Neben dem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt sind grundsatzlich auch steuerfreie Lohnanteile
zu bescheinigen. Bei Verdiensten, die innerhalb der Gleitzone liegen, ist nicht das reduzierte
beitragspflichtige, sondern das tatsachliche Bruttoentgelt zu bescheinigen.
2. Hinweise zur Sozialversicherungspflicht (Punkt 3c)
Es ist die Sozialversicherungspflicht fur den Arbeitnehmer zu beurteilen. Das heiBt, dass
z. B. bei einer geringfugig entlohnten Beschaftigung (bis 450,00 Euro pro Monat) eine So-
zialversicherungspflicht fur den Arbeitnehmer in der Regel nur in der Rentenversicherung be-
steht (Ausnahme: z. B. Auszubildende). Liegt Sozialversicherungspflicht vor, ist neben dem
Bruttoentgelt auch das sozialversicherungspflichtige Entgelt zu bescheinigen. Dabei ist zu
beachten, dass dieses vom Bruttoentgelt abweichen kann. Dies gilt insbesondere bei einer
Beschaftigung mit einem Bruttoentgelt zwischen 450,01 und 850,00 Euro (sog. Gleitzonen-
entgelt).
3. Hinweise zum Nettoarbeitsentgelt (Punkt 3g)
Zu bescheinigen sind nur solche Leistungen, die dem Arbeitnehmer tatsachlich zur Ver-
fugung stehen. Dies mussen aber nicht unbedingt nur Geldleistungen sein. Ebenso sind be-
stimmte Sachleistungen zu bescheinigen. Auch geldwerte Vorteile stellen grundsatzlich Ein-
kommen dar, das zu bescheinigen ist.
Einige Leistungen, wie z. B. die vermogenswirksamen Leistungen, die nicht im Nettoentgelt
enthalten sein durfen, mussen aber mit dem Bruttoentgelt bescheinigt werden.
4. Nicht zu bescheinigende Lohnbestandteile
Folgende Lohnbestandteile sind nicht zu bescheinigen: Arbeitskleidung, Dienstwohnung, Kin-
dergartenplatz und die Kraftfahrzeuguberlassung zum privaten Gebrauch.
5. Gesondert zu bescheinigende Leistungen
Einige Leistungen sind weder dem Brutto- noch dem Nettoarbeitsentgelt zuzuordnen. Sie
mussen gesondert bescheinigt werden. Wird eine freie Unterkunft zur Verfugung gestellt, ist
dies im „Feld fur erganzende Hinweise" zu vermerken.
6. Ubersicht Arbeitsentgeltbestandteile
Die folgende Ubersicht fuhrt Arbeitsentgeltbestandteile auf, die entweder nur dem Brutto-
oder Nettoentgelt zuzuordnen sind oder die gesondert zu bescheinigen sind. Alle hier nicht
aufgefuhrten Entgeltbestandteile sind sowohl als Brutto- als auch als Nettoentgelt aufzufuh-
ren.
7. Angabe der tatsachlichen wochentlichen Arbeitszeit (Punkt 6d)
Unterliegt die Hohe der tatsachlichen wochentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Monats
Schwankungen, so ist der Durchschnittswert anzugeben, der sich aus der tatsachlich monat-
lichen geleisteten Arbeitszeit bildet.
Ubersicht Arbeitsentgeltbestandteile
Arbeitsentgelt ist Bestandteil des Bruttoarbeitsentgelts:
• Altersvorsorgeaufwendungen in Form von Entgeltumwandlung nach dem BetrAVG (Di-
rektversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds), nicht Eigenbetrage
• Arbeitgeberzuschusse zur VBL
• Auslose
• Vermogenswirksame Leistungen
Arbeitsentgelt ist Bestandteil des Nettoarbeitsentgelts:
• Vorruhestandsleistungen
Folgende Leistungen sind gesondert zu bescheinigen:
• Arbeitgeberzuschusse zur KrankenVPflegeversicherung bei freiwillig Versicherten
• Arbeitgeberzuschusse fur eine Lebensversicherung
• Fahrkostenerstattung
• Freie Unterkunft
• Kindergeld
• Kurzarbeitergeld
• Leistungen fur Verpflegungsmehraufwendungen
• Saison-Kurzarbeitergeld
• Zuschuss zum Krankengeld
• Zuschuss zum Mutterschaftsgeld